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Treppenlift

Zuschüsse für den Treppenlift: Pflegekasse, KfW und Steuer

Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, Steuervorteile und regionale Programme: So holen Sie das Maximum an Förderung für Ihren Treppenlift heraus.

Älteres Paar sitzt zusammen auf der Couch

Ein Treppenlift ist eine große Anschaffung. Umso wichtiger ist es, alle Zuschüsse zu kennen und in der richtigen Reihenfolge zu beantragen.

Zuschuss der Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor (Grad 1 bis 5), übernimmt die Pflegekasse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, können die Beträge zusammengelegt werden.

  • Antrag formlos oder mit Formular der Kasse stellen
  • Kostenvoranschlag des Fachbetriebs beifügen
  • Erst nach der Bewilligung beauftragen

Förderprogramme von KfW und Ländern

Für altersgerechte Umbauten gab und gibt es Zuschussprogramme der KfW sowie einzelner Bundesländer und Kommunen. Die Fördertöpfe sind allerdings oft schnell ausgeschöpft und ändern sich jährlich. Fragen Sie bei Ihrer Kommune oder dem Fachbetrieb nach dem aktuellen Stand, bevor Sie unterschreiben.

Steuerliche Vorteile

  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeits- und Montagekosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Ist der Lift medizinisch notwendig, können die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Ein ärztliches Attest vor dem Kauf hilft.

Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.

Die richtige Reihenfolge

  • Angebote einholen und vergleichen
  • Zuschüsse beantragen und Bewilligung abwarten
  • Auftrag erteilen und Lift einbauen lassen
  • Rechnung bei Kasse und Finanzamt einreichen

Wer diese Reihenfolge einhält, verschenkt kein Geld.

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